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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

MTS MessTechnik Sauerland GmbH

1.  Geltung der Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen
Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.


Diese gelten für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Reparaturen ausschließlich. Hiervon abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten weder ganz noch teilweise, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Nebenabreden und sonstige Ergänzungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

 

2.  Vertragsschluss
Sofern eine Bestellung als Angebot gem. § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.

 

3.  Preise, Zahlungsbedingungen
3.1 Unsere Preise verstehen sich ausschließlich Steuern (insbesondere der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer), öffentlichen Abgaben (insbesondere Zölle) sowie der Kosten für Transport, Verpackung und Versicherung.


3.2 Wir sind berechtigt, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen und Material- preissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so hat der Kunde ein Rücktrittsrecht.


3.3 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, sind alle Zahlungen innerhalb von 8 Tagen mit 2 % Skonto, und innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug in bar fällig.


3.4 Die Zahlung mit Wechseln bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. In jedem Falle werden Wechsel und Schecks nur erfüllungshalber angenommen. Diskontspesen sowie bankübliche Nebenkosten gehen zu Lasten des Kunden. Zahlungen gelten erst als erfolgt, wenn wir endgültig über den geschuldeten Betrag verfügen können.


3.5 Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist, von uns nicht bestritten oder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu unserer Forderung steht.


Der Kunden kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


3.6 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so sind wir gemäß § 247 BGB, berechtigt, Ver- zugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes bleibt uns ausdrücklich vorbehalten.


3.7 Erhalten wir nach Vertragsabschluss Kenntnis von Tatsachen, die zu begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit eines Kunden Anlass geben, sind wir berechtigt, ausstehende Lieferungen bzw. Reparaturen nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung auszuführen. Zu begründeten Zweifeln Anlass geben insbesondere Scheck- u. Wechselproteste sowie ein Zahlungsverzug des Kunden. Werden die Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist durch den Kunden nicht erbracht, so können wir von dem Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt uns ausdrücklich vorbehalten.

 

4.  Lieferung
4.1 Die Vereinbarung verbindlicher Liefertermine und –fristen bedarf der Textform. Lieferfristen beginnen mit dem Abschluss des Kaufvertrages zu laufen, jedoch nicht bevor der Kunde alle zur Erbringung der Leistung erforderlichen Angaben und Unterlagen mitgeteilt bzw. geliefert hat. Liefertermine und –fristen sind eingehalten, wenn zu dem jeweiligen Zeitpunkt die Ware unser Werk verlassen hat und die Versandbereitschaft dem Kunden durch uns mitgeteilt worden ist.


4.2 Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer und von uns nicht verschuldeter Umstände – z. B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfen, Versandsperren oder sonstigen behördlichen Anordnungen – sind wir für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung entbunden; laufende Lieferfristen verlängern sich in angemessenem Umfang. Dauern die störenden Ereignisse länger als vier Monate, so sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ersatzansprüche des Kunden sind in diesem Falle ausgeschlossen. Andere Rücktrittsrechte bleiben hiervon unberührt.

 

5.  Versand, Gefahrübergang, Abnahme
5.1 Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung, spätestens mit Verlassen des Lagers / Werks die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über, auch sofern Teillieferungen erfolgen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.


5.2 Eine Transportversicherung wird von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten abgeschlossen.


5.3 Wird die Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert, so sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern. Bei Lagerung in unserem Werk können wir mindestens 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden angebrochenen Monat, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, berechnen. Dem Kunden und uns bleibt der Nachweis eines geringeren oder höheren Schadens vorbehalten.


5.4 Nimmt der Kunde die Ware endgültig nicht ab, so werden dem Kunden 30 % des Rechnungs-betrages als Mindestschaden in Rechnung gestellt. Dem Kunden und uns bleibt der Nachweis eines geringeren oder höheren Schadens vorbehalten.


5.5 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

 

6.  Mitwirkungspflicht des Kunden
Vor Inbetriebnahme der Ware hat der Kunde zu überprüfen, dass die von uns in der Bedienungsanleitung angegebenen Spezifikationen nicht überschritten werden; ferner verpflichtet sich der Kunde, für die Einhaltung der jeweils geltenden gesetzlichen Sicherheitsvorschriften für den Betrieb der Ware Sorge zu tragen.

 

7.  Mangelhaftung
7.1 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen mit folgenden Modifikationen:

  • Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
  • Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
  • Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
  • Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

 

8.  Installationsleistungen
8.1 Die Anforderung eines unserer Service-Techniker gilt als Auftragserteilung zur Überprüfung der notwendigen Maßnahmen auf Kosten des Kunden. Das Ergebnis der Überprüfung und die voraussichtlich durchzuführenden Arbeiten werden in dem Installationsauftrag aufgenommen. Unsere zeitlichen Angaben hinsichtlich Beginn, Dauer und Beendigung der Arbeiten sowie Ersatzteillieferungen sind nur dann für uns bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Unsere Service-Techniker sind nicht vertretungsberechtigt.


8.2 Der Kunde muss alle zur Durchführung der Installation notwendigen und zumutbaren Vorbereitungen treffen und uns bei der Durchführung nach Kräften unterstützen. Er ist insbesondere verpflichtet, die Durchführung der Installationsleistungen ohne Unterbrechung zu ermöglichen, uns bei Installationen außerhalb unserer Werkstätten die erforderlichen Hilfsmittel, Räume sowie Hilfspersonal kostenlos zur Verfügung zu stellen und alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.


8.3 Sofern nicht ein Festpreis vereinbart worden ist, werden dem Kunden die Installationen entsprechend dem Zeit-, Material- und Reisekostenaufwand aufgrund unserer zum Zeitpunkt der Leistung gültigen Stundensätze und Preislisten berechnet. Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, gilt beim Einsatz von Service-Technikern unser Sitz oder, nach unserer Wahl, der letzte Einsatzort des Service-Technikers als Ausgangspunkt und, falls eine Rückkehr dorthin tatsächlich erfolgt, als Rückreiseziel. Der Kunde trägt sämtliche Mehrkosten, die durch die vorzeitige Anforderung eines unserer Service-Techniker durch den Kunden oder durch nicht von uns verschuldete Unterbrechungen der Arbeiten entstehen. Dies gilt auch, wenn über den üblichen Rahmen hinaus Spezialwerkzeuge erforderlich werden oder die Reparatur oder Installation nicht an Ort und Stelle, sondern nur in unseren Werkstätten ausgeführt werden kann oder die Arbeiten beim Eintreffen unseres Service-Technikers bereits anderweitig erledigt sind.


8.4 Wir sind berechtigt, Dritte mit der Reparatur und der Installation der Ware zu beauftragen.

 

9.  Haftung
Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen und im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.

 

10.  Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte an der Ware, insbesondere an der darin enthaltenen Software, verbleiben bei uns. Wir räumen dem Kunden eine einfache Lizenz ein, die von uns in der Ware installierte Software zu nutzen. Der Kunde darf die Software an Dritte nur zusammen mit der gesamten von uns gelieferten Ware weitergeben. Der Kunde verpflichtet sich, dem Dritten den Text dieser Ziffer 10 zur Verfügung zu stellen und ihm die gleichen Verpflichtungen aufzuerlegen, die der Kunde selbst insoweit eingegangen ist. Das Nutzungsrecht des Kunden erlischt mit der Weitergabe der Software. Im Übrigen ist der Kunde zur Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung oder sonstigen Nutzung der Software nicht berechtigt.


11.  Eigentumsvorbehalt
11.1 Bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden behalten wir uns das Eigentum an der Ware vor.


11.2 Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde lediglich berechtigt, die gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern. Andere, unser Eigentum gefährdende Verfügungen sind ausgeschlossen. Die dem Kunden aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen tritt dieser schon jetzt als Sicherheit an uns ab. Der Kunde ist ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen. Wir können diese Ermächtigung sowie die Berechtigung zur Weiterveräußerung der gelieferten Waren widerrufen, wenn der Kunde seine Verpflichtungen nicht erfüllt.


11.3 Jede Be- oder Verarbeitung nimmt der Kunde für uns vor, ohne dass uns hieraus Verpflichtungen erwachsen. Erfolgen Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir Miteigentum an dem neuen Gegenstand, im Verhältnis des zwischen uns und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises zu dem entsprechenden Kaufpreis für die anderen Waren.


11.4 Der Kunde wird uns jederzeit alle gewünschten Informationen über die Waren und über Ansprüche, die hiernach abgetreten sind, erteilen. Zugriffe oder Ansprüche Dritter auf den Liefergegenstand hat uns der Kunde unverzüglich und unter Angabe der notwendigen Unterlagen anzuzeigen. Er wird zugleich den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt hinweisen. Die Kosten einer Abwehr solcher Zugriffe und Ansprüche trägt der Kunde.


11.5 Soweit der Wert der Sicherheiten unsere gesamten Forderungen um mehr als 20 % übersteigen, so werden diese von uns auf Verlangen des Kunden freigegeben.


11.6 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir nach Mahnung zur Rücknahme der gelieferten Waren berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.


11.7 Bei Lieferungen in andere Rechtsordnungen, in denen die vorstehende Eigentums-vorbehaltsregelung nicht die gleiche Sicherungswirkung hat wie in Deutschland, wird der Kunde alles tun, um uns unverzüglich entsprechende Sicherungsrechte zu bestellen. Der Kunde wird an allen Maßnahmen wie beispielsweise Registrierung, Publikation usw. mitwirken, die für die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit derartiger Sicherungsrechte notwendig und förderlich sind.


11.8 Auf Verlangen von uns ist der Kunde verpflichtet, die Vorbehaltsware angemessen zu versichern und die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag an uns abzutreten.

 

12.  Verschiedenes
12.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen vertraulichen Informationen nicht an Dritte weiterzugeben oder sonst zu verwerten.


12.2 Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Falle, die unwirksame Bestimmung durch diejenige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.


12.3 Ist der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen zwischen uns und dem Kunden Brilon. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.


12.4 Die vertraglichen Beziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Ver- träge über den internationalen Warenkauf (CISG).


Zwingende Bestimmungen des Landes, in dem sich der Kunde gewöhnlich aufhält, bleiben von der Rechtswahl unberührt.

 

Ausgabe: Dezember 2019
MTS MessTechnik Sauerland GmbH, Zum Hohlen Morgen 7, 59939 Olsberg

 

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