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Lexikon

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Ablesbarkeit:
Kleinster ablesbarer Gewichtswert. Wird bei der Einteilung in die Eichklassen benutzt.

Abfüllwaage (SWA):
Selbsttätige Waage zum Abwägen (SWA), wenn diese zum Abfüllen benutzt wird. Das Wägegut wird der Waage automatisch zugeführt, in gleichen Mengen abgewogen und meist auch automatisch weiterbefördert und verpackt.

Absolutwägung:
Bestimmung des Gewichtes eines Wägegutes in den Masseeinheiten Milligramm (mg), Gramm (g), Kilogramm (kg) oder Tonnen (t). Wenn nichts vereinbart ist, wird der Konventionelle Wägewert angegeben.

Alibi-Drucker:
Eichfähige Druckeinrichtung bei eichfähigen Wiegesystemen mit Datenverarbeitung, die zumeist zusätzlich zum nichteichfähigen Drucker der Datenverarbeitungsanlage eingesetzt wird.

Alibi-Speicher:
Alternative eichfähige Datendokumentation zum Alibi – Drucker. Hierbei werden die Daten der einzelnen Messungen auf einer meist wechselbaren Speicherkarte gesichert.

Analoges Messverfahren:
Man nennt ein Messverfahren analog, wenn der Messgröße (Eingangsgröße) durch das Verfahren oder das Gerät ein Signal (z.B. Anzeige) zugeordnet wird, das eine eindeutige Abbildung des Messgröße ist. Die Benennung „analog“ soll nicht zur Kennzeichnung verwendet werden, hierfür gilt die Benennung „Skalenanzeige“.

Analysenwaage:
Sammelbegriff für Waagen hoher Auflösung – in eichfähiger Ausführung der Genauigkeitsklasse I und II, die sowohl in Bezug auf Wägebereich wie auch Ablesbarkeit bei chemischen Analysen eingesetzt werden können. Höchstlast bis 50kg.

Anwärmzeit:
Zeitspanne vom Einschalten der Waage bis zum Erreichen der Betriebstemperatur. Meist in der Bedienungsanleitung angegeben.

Auflösung (=Empfindlichkeit):
Anzahl der Teilungsschritte (Ziffernschritte) pro Belastungsänderung.

Auswaage:
Wird in einem Prozess eine vorab genau definierte Menge einer Substanz einer Veränderung, z. B. einer Trocknung unterzogen, so wird das verbleibende Gewicht der Substanz nach der Prozessbehandlung durch Auswaage (auch Rückwägung) bestimmt.

Auswertesysteme für dynamische Wägesysteme:
Diese Auswertesysteme eignen sich für die Anbindung an Einbau- und Dosierbandwaagen, Prallplattenwaagen und andere Schüttstrommesser sowie für Differentialwaagen. Alle Systeme sind mit einem gut ablesbaren Anzeigefeld ausgestattet und können mittels eigener Tastatur oder alternativ über ein Softwaretool bedient werden.

Auswertesysteme für statische Wägesysteme:
Diese Auswertesysteme eignen sich für die Anbindung an alle gängigen Vollbrücken DMS Wägezellen. Fast alle Systeme sind mit einem gut ablesbaren Anzeigefeld ausgestattet und können mittels eigener Tastatur oder alternativ über ein Softwaretool bedient werden.

Anzeige:
Anzeigeelement eines Gerätes zur Darstellung von Ziffern und/oder Buchstaben.

Numerische Anzeige:
Reine Ziffernanzeige.

Alphanumerische Anzeige:
Ziffern, Buchstaben, Spezialzeichen.

ATEX
ATEX ist die Abkürzung für ATmosphères EXplosibles (=Explosionsfähige Atmosphären). Der Begriff ist die Kurzbezeichnung für die europäische Richtlinie 2014/34/EU. Diese Richtlinie legt verbindliche Standards für Hersteller (ATEX-Produktrichtlinie) und Benutzer (ATEX-Betriebsrichtlinie) von Geräten und Schutzsystemen fest, welche in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden.

Automatische Nullkorrektur:
Selbsttätiges Nachführen des Nullpunktes bei Nullpunktänderungen, deren Geschwindigkeit und Größe einen festgelegten, sehr kleinen Wert nicht überschreiten z.B. bei Nullpunktdrift infolge von Schneefall auf eine Fahrzeugwaage.

Bandwaagen:
Der Materialstrom, der kontinuierlich auf einem Förderband gefördert wird, hat eine Druckbelastung auf die Tragstationen und die Transportrollen des Bandes zur Folge. Die Gewichtsbelastung der Tragstation (Messstation) der Bandwaage wird als Gewichtswert von der DMS-Wägezelle gemessen und vom nachgeschalteten Wiegecontroler normiert und ausgewertet. Gleichzeitig nimmt das auf dem Untergurt mitlaufende Messrad die aktuelle Bandgeschwindigkeit auf. Das Materialgewicht auf der Messstation und die Geschwindigkeit des Fördergurtes ergeben als Ergebnis die Förderleistung in Tonnen pro Stunde. Die Messgenauigkeit der Förderbandwaage liegt bei +/-1%. Eine Bandwaage lässt sich nachträglich in fast jedes Förderband einbauen.

Bauartzulassung einer Waage zur Eichung:
Die Eichfähigkeit einer Waage wird durch die Bauartzulassung dokumentiert. Hierzu wird diese vorab einer eichtechnischen Prüfung unterzogen, die von einer Bundesanstalt (meist ein metrologisches Staats-Institut) durchgeführt wird. Diese umfasst sowohl messtechnische, sowie gerätespezifische Anforderungen. Die Bauartzulassung wird durch das EG-Bauartzulassungs-Zertifikat (EC-Type-approval certificate) dokumentiert. Die EG-Bauartzulassung ist in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) gültig.

Bruttogewicht:
Gewicht eines Wägegutes einschließlich seines Transportbehälter. Hier können auch das Leergewicht eines Silozuges oder das Gewicht eines Silos genannt werden.

Bedienerführung:
Über die Anzeige gegebene Hinweise an den Bediener, welche Operationen jeweils durchzuführen sind.

Blue Module:
Siehe Wägezellenmodul.

CE
Abkürzung für „Conformité Européenne“

CE-Kennzeichen
Das CE-Kennzeichen besagt, dass das Produkt, an dem es angebracht ist, die Anforderungen aller für dieses Produkt gültigen EG-Richtlinien erfüllt. Es ist ein rechtsgültiges Konformitätszeichen und nicht etwa ein Qualitätskennzeichen oder ein Ursprungskennzeichen. Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller oder Bevollmächtigte, dass das Produkt in allen anwendbaren Anforderungen der EU-Richtlinie entspricht und das entsprechende Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurde.

Checkweigher:
Häufig benutzte englische Benennung für selbsttätige Kontrollwaage.
 

 

CSA
Das CSA-Zertifikat ist ein in Kanada anerkanntes Sicherheits-Prüfzeichen, das als Qualitätssymbol gilt. Es bestätigt die Konformität eines Produkts mit den Sicherheitsbestimmungen von Kanada und gilt somit als zuverlässiger Nachweis für Qualität und Sicherheit zum Schutz des Verbrauchers. Die Übereinstimmung mit den nationalen Sicherheitsregeln wird durch das Prüfzeichen eines qualifizierten Testlabors nachgewiesen. Die anerkanntesten Testlabore sind CSA (Canadian Standards Association) oder UL (Underwriters Laboratories). Die CSA prüft nach CSA-Standards, die wiederum nationale Standards als festen Bestandteil haben.

Datenschnittstelle:
Meist RS 232C. Zum direkten Anschluss von Drucker oder PC an die Waage. Die Einstellung der Schnittstellenparameter Baudrate, Parität, Datenbits erfolgt über die Waagentastatur nach der Bedienungsanleitung. Mögliche weitere Schnittstellen sind Profibus, Can - Bus, Ethernet oder RS 485.

Dehnungsmessstreifen (DMS):
Elektrisches Messelement, das unter Belastung (z. B. durch das Schüttgut) seinen elektrischen Widerstand ändert. Der Dehnungsmessstreifen ist Bestandteil einer Wägezelle.

Dichtebestimmung:
Die Dichte von Flüssigkeiten wird mit einem Senkkörper durch eine Auftriebsmessung bestimmt. Bei Feststoffen ergibt sich die Dichte aus dem Verhältnis Gewicht / Volumen. Das Volumen wird ebenfalls über eine Auftriebsmessung in einer bekannten Tauchflüssigkeit bestimmt. Die Dichte-Bestimmungen mit der Waage zeichnen sich durch eine hohe Genauigkeit aus.

Differentialwaage / Durchlaufwaagen:
Differentialwaagen ermöglichen ein sehr präzises und langzeitstabiles Wiegen von Klein- und Kleinstmengen. Durch die Bauform von Waagenbehälter und Austragsschnecke wird ein komplett geschlossener Förder- und Wiegeprozess garantiert. Der Wartungsaufwand ist somit minimal und beschränkt sich auf die Antriebe. Funktionsprinzip: Die Austragsleistung wird differentiell aus dem Produkt Materialabnahme im Waagenbehälter (das mittels DMS-Wägezellen erfasst wird) und aktueller Schneckendrehzahl (Erfassung mittels Tachogenerator) berechnet. Durch die permanente Anpassung der Schneckendrehzahl in Abhängigkeit von Materialfließverhalten und Behältervorlagedruck wird der Massendurchfluss sehr genau in kg/h oder t/h über die Auswerteeinheit angezeigt und ausgegeben.

Differenzwägung:
Bestimmung des Gewichtsunterschiedes eines Wägegutes vor und nach einer Behandlung, beispielsweise einer Trocknung. Die beiden Wägungen werden auf derselben Waage und unter denselben Bedingungen durchgeführt.

DIN EN 1090:
Die DIN EN1090 gilt verbindlich europaweit für Metallbaubetriebe, die tragende Bauteile aus Stahl oder Aluminium herstellen. Diese Norm stellt technische Standards für einen freien Warenverkehr innerhalb der EU auf. Sie enthält Festlegungen für den Konformitätsnachweis von Bauteilen, sodass sichergestellt werden kann, dass festgelegte Anforderungen an das Produkt erfüllt sind.

DKD:

Im Deutschen Kalibrierdienst sind messtechnische Laboratorien zusammengeschlossen, die eine Akkreditierung für eine bestimmte Messgröße haben. Sie haben eine hohe messtechnische Kompetenz. Ein DKD-akkreditieres Laboratorium hat das Recht, international anerkannte Kalibrierzertifikate für diese Messgröße zu erstellen. Die Kalibrierzertifikate nach DKD sind in vielen Ländern der Erde gültig, beispielsweise in der gesamten Europäischen Union.

Dosierbandwaage:
Dosierbandwaagen vereinigen gleichzeitig die Funktion eines Fördersystems mit der einer hochpräzisen dynamischen Waage. Neben der Erfassung des aktuellen Durchsatzes ermöglichen die meist geschwindigkeitsgeregelten Antriebe auch die genaue Regelung und Chargendosierung der Fördergüter. Einsatzbereiche sind normal bis gut fließfähige Schüttgüter, auch bei sehr geringen Förderleistungen und Schüttgewichten. Durch die große Vielfalt der Typenserien und Ausführungsvarianten kann fast jeder Kundenwunsch hinsichtlich Genauigkeit, Bandabmessung und Ausführung erfüllt werden.

Dosieren / Sortierwägungen:
Wägen mit Toleranzbereich. Obere und untere Grenzwerte werden individuell programmiert, entweder mit Gewichten oder numerisch über die Tastatur. Beim Dosieren / Sortieren pendelt ein Leuchtbalken zwischen den Grenzwerten, unterstützt durch ein akustisches Signal. Über- und Unterdosierungen werden vermieden bzw. zu leichte oder zu schwere Teile können sofort aussortiert werden. Grenzwerteingabe in Gramm (g), Stück oder Prozent (%) möglich.

Dynamisches (kontinuierliches) Wägen:
Bestimmungen der Masse eines Wägegutes, bei der zwischen Wägegut und Lastträger eine Relativbewegung vorliegt. Bestes Beispiel hierfür ist eine Förderbandwaage, bei der kontinuierlich Schüttgut eine Gewichtskraft auf die Wägezelle ausübt. Dieses Signal wird mit Hilfe des Messverstärkers über die Zeit integriert und als Durchflusswert kg/h oder t/h ausgegeben.

Dynamisches (diskontinuierliches) Wägen:
Eine Wägung, vergleichbar mit der kontinuierlichen Wägung, jedoch diskontinuierlich in Einzelwägungen bzw. Teilmengen die zu einer Gesamtmasse summiert werden.

EA:
European cooperation for Accreditation (früher WECC bzw. EAL). Regelt die internationale gegenseitige Anerkennung von DKD-Zertifikaten.

Einbauförderbandwaage:
Der Materialstrom, der kontinuierlich auf einem Förderband gefördert wird, hat eine Druckbelastung auf die Tragstationen und die Transportrollen des Bandes zur Folge. Die Gewichtsbelastung der Tragstation (Messstation) der Bandwaage wird als Gewichtswert von der DMS-Wägezelle gemessen und vom nachgeschalteten Wiegecontroler normiert und ausgewertet. Gleichzeitig nimmt das auf dem Untergurt mitlaufende Messrad die aktuelle Bandgeschwindigkeit auf. Das Materialgewicht auf der Messstation und die Geschwindigkeit des Fördergurtes ergeben als Ergebnis die Förderleistung in Tonnen pro Stunde. Die Messgenauigkeit der Förderbandwaage liegt bei +/-1%. Eine Bandwaage lässt sich nachträglich in fast jedes Förderband einbauen.

Eckenlastprüfung von Waagen:
Prüfung einer Waage durch exzentrisches Aufstellen einer Prüflast außerhalb der Wägeplattenmitte.
 

EG-Richtlinie:
Die EG-Richtlinie ist eine Rechtsetzung, an die sich die Mitgliedsstaaten der EG zu halten haben, d.h. alle Hersteller und deren CE-Beauftragter, die der EU angehören, müssen die für ihr Produkt geltenden „EG- bzw. EU-Richtlinien zwingend anwenden. Diese zwingend anzuwendenden EG-Richtlinien berücksichtigen in erster Linie den Sicherheitsaspekt der hergestellten Produkte, die in der EU vertrieben werden sollen.

Eichfähige / nicht eichfähige Waagen:
Messtechnisch nahezu identisch. Bei der eichfähigen Waage sind einige Details gesetzlich vorgeschrieben, z. B. Softwareänderungen, zusätzliche Aufschriften, geprüfte Genauigkeit.

Eichgültigkeitsdauer von Waagen:
Analysenwaagen Eichklasse I 2 Jahre
Präzisionswaagen Eichklasse II 2 Jahre
Industriewaagen Eichklasse III 2 Jahre
Kontrollwaagen, alle Klassen 1 Jahr

Eichgültigkeitsdauer von Gewichten:
Gewichte der Fehlergrenzenklasse E2 4 Jahre
Gewichte der Fehlergrenzenklasse F1, F2 4 Jahre
Gewichte der Fehlergrenzenklasse M1-M3 4 Jahre
Kontrollgewichte, alle Klassen 1 Jahr

Eichkosten:
Gebühr, die bei der Eichung vom Eichamt erhoben wird. Zusätzlich zum Gerätepreis.

Eichung:
Nach der EU-Richtlinie 90/384 EWG müssen Waagen amtlich geeicht sein, wenn sie wie folgt verwendet werden:
a) im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird.
b) bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken, sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor
c) Zu amtlichen Zwecken wie Ermittlung von Gebühren, Zöllen und Strafen. Ferner bei Sachverständigen-Gutachten für Gerichte.
d) Bei der Herstellung von Fertigpackungen

Jede Waage wird vom Eichamt geprüft und mit der Eichmarke versehen. Damit ist ihre Genauigkeit im Rahmen der zulässigen Eich-Toleranz bestätigt. Der Geltungsbereich der EU-Eichung erstreckt sich auf alle Mitgliedsstaaten der EU (Europäische Union).

Eichung einer Waage mit Justierautomatik bzw. Justierschaltung:
Vorstehende Einschränkungen zum Aufstellungsort entfallen, da die Justierautomatik auch nach der Eichung bedienbar bleibt, also nicht versiegelt wird. In diesem Fall ist die Eichung standortunabhängig. Dieses wird zum Beispiel bei geeichten Förderbandwaagen in Mobilanlagen angewendet.

Eichwerte:
Maß für die Eich-Toleranz, je nach Waage meist zwischen 1 und 10 d.

Einschwingzeit:
Dauer bis Schwingungen die durch Aufbringen eines Wägegutes auf eine Waage entstehen, wieder ausgeglichen haben. Erst dann ist eine korrekte Messung möglich, da sonst die Schwingungen das Messergebnis verfälschen.

Einwaage:
Wird in einem Prozess eine genau definierte Menge einer Substanz benötigt, so wird diese Substanz auf den verlangten Gewichtswert eingewogen.

Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV):
Fähigkeit einer elektrischen Einrichtung (hier Waage), in ihrer elektromagnetischen Umgebung zufrieden stellend zu funktionieren und dabei diese Umgebung, zu der auch andere Einrichtungen gehören, nicht unzulässig zu beeinflussen. Eichfähige Waagen müssen Forderungen verschiedener IEC-Normen einhalten, je nach Einsatz- und Anwendungsgebiet.

Erdanziehung:
Ist von erheblichem Einfluss auf genaue elektronische Waagen. Da ihre Stärke an jedem Ort der Erde verschieden ist, müssen Labor und Präzisionswaagen standortabhängig justiert werden.

Fahrzeugwaage:
Waage, bei der die Brücke zum Wägen von Fahrzeugen ausgebildet ist, z.B. Gleiswaage, Straßenfahrzeugwaage

Fallbeschleunigung:
Siehe Erdanziehung.

Fehlergrenzen bei Waagen:
Betrifft geeichte Waagen. Unter Fehlergrenzen versteht man die zulässige Toleranz, also die erlaubte Gewichtsabweichung nach Plus und Minus. Sie sind lastabhängig, Definition in der Eichordnung. Man unterscheidet die Fehlergrenzen bei der Ersteichung und die Verkehrsfehlergrenzen.

Fehlergrenzen bei Gewichten / Fehlergrenzenklassen:
Die Fehlergrenze eines Gewichtes entspricht der zulässigen Toleranz, also der größten, zulässigen Abweichung vom Nennwert nach Plus und Minus. Die Fehlergrenzenklassen bei Gewichten sind streng hierarchisch gestuft und in der OIML definiert.

Feingewichte:
Gewichtsstücke der OIML- Fehlergrenzklasse F1. Sie werden zur Prüfung von hochauflösenden Waagen verwendet.

Feinstrom:
Feiner Wägegutstrom am Ende des Füllvorgangs zum genauen Erreichen des gewünschten Füllgewichtes bei selbsttätigen Waagen zum Abwägen.

Fertigpackungskontrolle (FPVO):
Sie regelt die korrekte Befüllung von fertig verpackter Ware auf die auf der Verpackung angegebenen Einwaage (Füllgewicht). Die zulässigen Toleranzen regelt das Eichgesetz.

Filter zur Anpassung an die Umgebungsbedingungen:
Erschütterungen werden ausgefiltert, indem man z.B. die Zahl der waageninternen Messzyklen erhöht d. h. die Integrationszeit verlängert. Zusätzliche Sicherheit über die Stillstandkontrolle, die verhindert, dass ein Messwert zu früh abgelesen oder ausgedruckt wird. Meist sind mehrere Filterstufen einstellbar.
 

FM

FM Approvals ist ein Geschäftszweig des amerikanischen Sachversicherers FM Global. Als Teil ihres Risikomanagements zertifizieren sie u.a. elektrische Geräte und Baustoffe. Es garantiert, dass die Produkte und Anlagen den höchsten Qualitäts- und Sicherheitsstandards entsprechen.

Förderbandwaage:
Der Materialstrom, der kontinuierlich auf einem Förderband gefördert wird, hat eine Druckbelastung auf die Tragstationen und die Transportrollen des Bandes zur Folge. Die Gewichtsbelastung der Tragstation (Messstation) der Bandwaage wird als Gewichtswert von der DMS-Wägezelle gemessen und vom nachgeschalteten Wiegecontroler normiert und ausgewertet. Gleichzeitig nimmt das auf dem Untergurt mitlaufende Messrad die aktuelle Bandgeschwindigkeit auf. Das Materialgewicht auf der Messstation und die Geschwindigkeit des Fördergurtes ergeben als Ergebnis die Förderleistung in Tonnen pro Stunde. Die Messgenauigkeit der Förderbandwaage liegt bei +/-1%. Eine Bandwaage lässt sich nachträglich in fast jedes Förderband einbauen.

Gewichte:
Siehe Prüfgewichte.

Genauigkeitsklassen der Waagen:
Zusammenfassung verschiedener Waagenbauarten in Klassen gleicher Genauigkeit. Entsprechend internationalen Richtlinien der EU:
Grobwaage = Klasse (IIII)
Handelswaage = Klasse (III)
Präzisionswaage = Klasse (II)
Feinwaage = Klasse (I)

 

GOST

Die GOST-Zertifizierung ist das russische Parallel zur europäischen CE-Konformitätserklärung. Da europäische Zertifikate in Russland nicht anerkannt werden, muss jede in das Land exportierte Ware mit diesem Zertifikat ausgestattet sein. Dieses gilt als Nachweis für die Erfüllung der Mindestanforderungen des russischen Marktes mit dem Ziel der Qualitätssicherung.

Gravimetrische Messung:
Bei einer gravimetrischen Messung wird der gewünschte Messwert mit Hilfe der, durch die Gravitation erzeugten, Gewichtskraft des Messkörpers ermittelt.

Gravimetrische Füllstandssystem:
Der Dehnungssensor kann nachträglich an vorhandene Stützkonstruktionen von Silos und anderen Behältern angeschraubt werden. Erfasst werden geringste statische und dynamische Dehnungen bzw. Stauchungen im Stahlgefüge der Stützkonstruktionen. Das Funktionsprinzip entspricht der einer Wägezelle wobei hier die vorhandene Stütze die Funktion des Messkörpers übernimmt. Idealer Einsatzbereich ist nachträgliche Ausrüstung bestehender Silos, Tanks und Mischer. Der Sensor kann jederzeit ohne Produktionsunterbrechung montiert werden.

Hochauflösende Waagen:
Hierunter versteht man meist Analysenwaagen und Präzisionswaagen mit einer Auflösung von > 100.000 Digits. Die Auflösung errechnet sich aus Wägebereich / Ablesbarkeit d Beispiel: Wägebereich 300g, Ablesbarkeit 0.001g entspr. 1mg, Auflösung = 300.000 Digits

Höchstlast:
(Max) Obere Grenze des Wägebereiches ohne Berücksichtigung einer Additiven Tara -Höchstlast.

Industriewaagen:
Dieser Begriff ist sehr weit gespannt. Hierunter werden unter anderem Tischwaagen, Plattformwaagen, Kontrollwaagen, Hängewaagen (Kranwaagen), Behälterwaagen, Förderbandwaagen, Differentialwaagen, Schüttstromwaagen, Dosierbandwaagen und andere verstanden.

Interface:
Siehe Datenschnittstelle.

Internationaler Kilogramm-Prototyp:
Wird auch als „Ur-Kilogramm“ bezeichnet und ist die Basiseinheit der Masse. Dieses Gewichtsstück von 1 Kilogramm wird in Paris aufbewahrt. Es ist weltweit verbindlich für das metrische Maßsystem. Von ihm abgeleitet sind: Gramm (g), Milligramm (mg) und Tonnen (t).

IP Schutznormen:
Bei vielen Anwendungen müssen elektronische Geräte unter erschwerten Umweltbedingungen über viele Jahre sicher arbeiten. Außer dem zulässigen Temperaturbereich stellt die chemische Belastung, hierunter wird die Beständigkeit gegen aggressive Medien in der Industrie wie Dämpfe, Säuren, Laugen, Öl oder Kraftstoffe verstanden, eine Einsatzbeschränkung dar. Zudem muss das Eindringen von Nässe und Fremdkörpern, wie z.B. Staub, für eine zuverlässige Funktion verhindert werden. Bezüglich ihrer Eignung für verschiedene Umgebungsbedingungen werden die Systeme in entsprechende Schutzarten, so genannte IP-Codes eingeteilt. Die Abkürzung IP steht laut DIN für International Protection, wird aber im Englischen Sprachraum als Ingress Protection (dt.: Eindringschutz) verwendet. Diese sind in der DIN EN 60529 mit dem Titel Schutzarten durch Gehäuse (IP-Code) festgehalten.

1. Kennziffer Berührungsschutz

  • IP0X Weder Berührungsschutz, noch Fremdkörperschutz
  • IP1X Handrückenschutz, Schutz gegen Fremdkörper mit Durchmesser >50mm.
  • IP 2X Fernhalten von Fingern, Schutz gegen Fremdkörper >12mm Durchmesser
  • IP 3X Schutz vor dem Berühren mit Werkzeugen (Prüfling: 12mm Durchmesser, 100mm Lang), Schutz gegen Fremdkörper mit Druchmesser >2,5mm
  • IP 4X Fernhalten von Werkzeugen u.ä., Schutz gegen Fremdkörper >1mm Durchmesser
  • IP 5X Vollständiger Berührungsschutz, Schutz gegen schädliche Staubablagerungen im Innern
  • IP 6X Vollständiger Berührungsschutz, Schutz gegen Eindringen von Staub (staubdicht)


2. Kennziffer Wasserschutz

  • IP X0 Nicht vor eindringendem Wasser geschützt
  • IP X1 Geschützt gegen senkrecht fallendes Tropfwasser
  • IP X2 Geschützt gegen schräg fallendes Tropfwasser (15° gegenüber der Senkrechten)
  • IP X3 Geschützt gegen Sprühwasser (bis 60° gegenüber der Senkrechten)
  • IP X4 Geschützt gegen Sprühwasser
  • IP X5 Geschützt gegen Strahlwasser (aus allen Richtungen)
  • IP X6 Geschützt vor eindringendem Wasser bei vorübergehender Überflutung
  • IP X7 Geschützt vor eindringendem Wasser beim Eintauchen
  • IP X8 Geschützt vor eindringendem Wasser beim Eintauchen für unbestimmte Zeit
  • IP X9 K Geschützt vor eindringendem Wasser aus jeder Richtung auch bei stark erhöhtem Druck gegen das Gehäuse. (Hochdruck-/Dampfstrahlreiniger, 80-100 bar)


ISO 9000ff:
Qualitätsmanagement-System, in Form einer DIN-Norm zur Qualitäts-Sicherung in einem Unternehmen. Komplette Bezeichnung DIN EN ISO 9000ff.

ISO/GLPP-Protokollierung:
In Qualitätssicherungssystemen werden Ausdrucke von Messergebnissen (Rohwerte) sowie Aus- drucke der korrekten Waagenjustierung unter Angabe von Datum und Uhrzeit, sowie der Waagen- Identifikation verlangt. Am einfachsten über angeschlossenen Drucker möglich.

JESFLOW:
Siehe Schüttstrommesser.

Justieren:
Exaktes Einstellen einer Messgröße eines Messgerätes (z.B. Waage) durch einen fachmännischen Eingriff in das Messsystem.

Kalibrieren:
Feststellen der Richtigkeit einer Messgröße eines Messgerätes (z.B. Waage) ohne Eingriff in das Messsystem. Beispiel: Prüfen einer Waage durch Auflegen eines Prüfgewichtes. Der Begriff Kalibrieren wurde früher auch für das Justieren verwendet.

Kalibrierschein oder Kalibrierzertifikat:
Dokumentiert die messtechnischen Eigenschaften einer Waage oder eines Gewichtes, sowie die Rückführbarkeit auf das nationale Normal.

Kapazitätsanzeige:
Zum Beispiel ein ansteigendes Leuchtband im Display einer Waage zeigt den belegten und noch verfügbaren Wägebereich an. Schützt vor unbeabsichtigter Überschreitung des Wägebereiches.

Kennlinie einer Waage:
Grafische Darstellung der Gewichtsanzeige einer Waage unter Belastung mit Prüfgewichten, von Null bis zur Höchstlast. Aus dem Kennlinienverlauf lassen sich Rückschlüsse auf die Waagen-Genauigkeit ziehen.

KIS – Wägezellen:
KIS Wägezellenmodule werden direkt zwischen Fundament und Behälterabstützung eingebaut. Bedingt durch die einzigartige Konstruktion der KIS Wägezellen kann der sich der Krafteinleitungspunkt praktisch ohne Genauigkeitsbeeinflussung auf dem zylindrischen Teil der Wägezelle verschieben. Fehlmessungen aufgrund von Wärmeausdehnungen, Vibrationen oder hohen Seitenkräften treten praktisch nicht auf.

KIS – Prinzip:
Die KIS Wägezelle arbeiten nach dem Biegebalkenprinzip, wobei von den Dehnungsmessaufnehmern nur die im Biegebalken auftretenden Scherkräfte erfasst werden. Da über den Messkörper der Wägezelle, in Form eines I-Profils ausgebildet, eine massive Hülse "übergestülpt" ist, kann die Last mittels Joch direkt mittig über den Dehnungsaufnehmern eingeleitet werden. Dies ermöglicht, dass nur die reinen Scherkräfte gemessen werden, Biegekräfte werden praktisch nicht erfasst, auch wenn sich der Krafteinleitungspunkt verschiebt.

Konformitätsbescheinigung:
Die Übereinstimmung von eichfähigen Waagen mit der Bauartzulassung wird vom Eichamt durch die Ausstellung der Konformitätsbescheinigung im Zuge der Eichung dokumentiert.

Konformitätserklärung:
Die Konformitätserklärung dokumentiert, dass ein Erzeugnis den EG-Richtlinien entspricht. Bei elektronischen Waagen immer in Verbindung mit dem CE-Kennzeichen.

Konventioneller Wägewert eines Gewichtsstückes:
Wirkung eines Gewichtsstückes auf eine Waage unter folgenden idealisierten Bedingungen: Werkstoffdichte des Gewichtes 8000kg/m³, Bezugstemperatur 20°C, Luftdichte bei der Messung 1,2 kg/m³. Der konventionelle Wägewert vereinfacht sehr genaue Wägungen, da nunmehr Schwankungen der Luftdichte bis zu +/- 10% rechnerisch nicht berücksichtigt werden müssen. Er hat sich weltweit durchgesetzt.

Laborwaagen:
Hierunter versteht man Analysenwaagen und Präzisionswaagen.

Lastträger:
Teil einer Waage, der das Wägegut aufnimmt und die Gewichtskraft auf die Wägezellen überträgt (Rollenbock, Rahmenkonstruktion, Plattform, Schale, Haken, Behälter, Band, etc.).

LCD-Anzeige (Liquid Cristal Display):
Bauelement für die digitale Gewichtsanzeige. In der Flüssigkristall-Anzeige wird die strukturbedingte Leitfähigkeit von Flüssigkristallen ausgenützt. Die LCD- Anzeige ist nicht selbstleuchtend.

LED-Anzeige (Light Emitting Diode):
Bauelement für die digitale Gewichtsanzeige. Es wird die eigene Leuchtkraft von Leuchtdioden bzw. Lumineszensdioden ausgenützt. Die LED-Anzeige ist selbstleuchtend.

Linearität / Richtigkeit:
Größte Abweichung der Gewichtsanzeige zum Wert des Prüfgewichts nach Plus und Minus über den gesamten Wägebereich. Obergrenze +/- 3 d. Qualitätsmerkmal von Wiegesystemen.

Luftauftrieb:
Jeder Körper erfährt in Luft einen Auftrieb (Gewichtsverlust), der z.B. bei Schüttstromwaagen nicht vernachlässigbar ist. Erfolgt eine Staubabsaugung über dem zuwiegenden Schüttgut kommt es zu Nichtlinearitäten.

Masse:
Die Masse eines Körpers ist eine physikalische Größe. Sie ist ein Maß für die Trägheitswirkung gegenüber einer Geschwindigkeitsänderung, wie auch die Anziehung auf andere Körper. Die Masse ist immer gleich, ungeachtet der Erdanziehung und dem Luftauftrieb. Für die Masse gilt ebenfalls die metrische Einheit „Kilogramm“.

Mehrbereichswaage:
Waage mit mehreren, unterschiedlichen Wägebereichen. Jeder Wägebereich beginnt bei Null, der größte Wägebereich endet bei der Höchstlast der Waage. Jeder Wägebereich hat eine eigene Ablesbarkeit d.

Metalldetektor:
Metalldetektoren dienen zur kontinuierlichen und zuverlässigen Überwachung von z.B. Förderbändern gegenüber Fremdmetallen. Der Einsatzbereich liegt überall dort, wo z.B. Bänder zum Transport von Materialien eingesetzt werden. Egal, ob Metalle aus Eisen, Edelstahl, Aluminium, Messing oder Kupfer detektiert werden sollen, der Metalldetektor erkennt zuverlässig diese Fremdkörper. Die Untergurtsuchspule wird einfach und schnell in neue und vorhandene Förderbänder integriert.
 

MessEG:
Das MessEG (Mess- und Eichgesetz) ist das Gesetz für das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen. Es dient dazu, im Interesse des Verbraucherschutzes und der Offenheit des Handelsverkehrs die Richtigkeit von Messergebnissen sicherzustellen.

Messen:
Messen ist der experimentelle Vorgang, durch den ein spezieller Wert einer physikalischen Größe als Vielfaches einer Einheit oder eines Bezugswertes ermittelt wird. Das Auswerten bis zum Messergebnis gehört ebenfalls zum Messen.

MessEV:
Die MessEV (Mess- und Eichverordnung) ist die Verordnung für das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt sowie über ihre Verwendung und Eichung.

Messbereich:
Der Messbereich ist der Bereich von Messwerten der Messgröße, in dem vorgegebene Fehlergrenzen nicht überschritten werden. Er wird begrenzt durch Anfangswert und Endwert (z.B. Mindestlast und Höchstlast bei Waagen).

Messergebnis:
Das Messergebnis ist der ermittelte Wert der interessierenden Messgröße; es wird aus einem oder mehreren Messwerten einer einzelnen Messgröße mit Hilfe einer vorgegebenen Beziehung erhalten. Im einfachsten Fall kann ein einzelner Messwert bereits als Messergebnis darstellen. Ein Messergebnis ist nur vollständig mit der Angabe der Messunsicherheiten des Messwertes.

Messfehler bzw. Unsicherheit einer Waage:
Die Messunsicherheit kennzeichnet den Bereich, in dem der tatsächliche Messwert liegt. Sie wird individuell für jede Waage nach einem genau festgelegten Prüfverfahren ermittelt und im Kalibrierschein dokumentiert. Sie hängt von verschiedenen waageninternen und externen Faktoren ab. Die Messunsicherheit steigt mit zunehmender Belastung der Waage.

Metrologie:
Lehre vom Messen, den Maßeinheiten und den Messsystemen. Bei Waagen insbesondere im Zusammenhang mit dem Eichwesen gebräuchlich.

MID:
MID ist die Abkürzung für Measuring Instruments Directive (= Messgeräte-Richtlinie). Der Begriff gilt als Synonym für die Richtlinie 2014/32/EU. Diese betrifft den Verkauf und die Inbetriebnahme von Messgeräten (u.a. selbsttätige Waagen) und dient der Gewährleistung eines hohen Niveaus des Schutzes der Öffentlichkeit. Die MID legt grundlegende, den Gebrauch betreffende Anforderungen an die Geräte fest, wie beispielsweise die maximal zulässigen Messabweichungen bei der Inbetriebnahme.

Mindestlast Min:
Untere Grenze des eichfähigen Wägebereiches. Sie ist auf dem Eichschild vermerkt. Die Funktion der Waage ist auch unterhalb der Mindestlast gegeben.

Nacheichung:
Periodische Nachprüfung einer Waage mit anschließender Kennzeichnung durch das Eichamt. Siehe Eichgültigkeitsdauer für Waagen.

Nettogewicht:
Gewicht eines Wägegutes nach Abzug seines Transportbehälters.

Netto-Total:
Möglichkeit, das Behältergewicht beim Rezeptieren in einem getrennten Waagenspeicher abzulegen. Das Nettototal ist die Gewichtssumme aller eingewogenen Komponenten (ohne Behältergewicht) und wird von der Waage auf Tastendruck angezeigt. Dient der Kontrolle am Ende einer Rezeptur.

Newton:
Die Einheit Newton (N) ist die Krafteinheit im internationalen Einheitensystem (SI). Sie ist die Kraft, die einen Körper der Masse 1 kg um 1m/sec² beschleunigt.

Nichtselbsttätige Waage (NSW):
Waage, zu deren Betätigung ein Eingriff vom Bedienungspersonal erforderlich ist. Dieser Begriff wird insbesondere bei eichfähigen Waagen angewandt.

Nullstellen:
Einstellen der unbelasteten Waage auf die Anzeige Null.

Nullen (Erst-):
Die Erstnullung muss bei der ersten Inbetriebnahme durchgeführt werden. Damit bekommt die Waage mitgeteilt wie groß die zu vernachlässigende Tara Vorlast ist. Des Weiteren ist dieses erforderlich sobald Arbeiten oder Verunreinigungen an der Waage dazugeführt haben, dass sich der Anzeigewert außerhalb des festgelegten Nullpunktfensters befindet.

NTEP (National Type Evaluation Program):
Die NTEP-Zertifizierung wird den Geräteherstellern von Wäge- und Messgeräten von der NCWM (englische Abkürzung für: Nationale Konferenz über Gewichte und Maße) nach erfolgreichem Abschluss des Eichprozesses erteilt. Diese Zertifizierung bestätigt, dass der Gerätehersteller die Anforderungen für kommerzielle Wäge- und Messgeräte der Vereinigten Staaten erfüllt.

OIML:
Organisation Internationale de Métrologie Légale. Diese regelt die messtechnischen Belange im gesetzlichen Eichwesen (Metrologie).

Plus-Minus-Wägungen:
z. B. zur Qualitätskontrolle: Waage mit Sollgewicht belasten - Nulltarieren durch Druck auf TARE-Taste (Sollgewicht wird gespeichert) - Waage zeigt bei Folgewägungen ausschließlich die Abweichungen vom Sollgewicht vorzeichenrichtig an. Ein weiterer Anwendungsbereich ist die gravimetrische Füllstandsmessung. Bei dieser kann mit Hilfe der Vorzeichen eine Befüllung oder Entleerung eines Silos dargestellt werden.

Prallplattenwaagen:
Prallplattenwaagen werden zur kontinuierlichen Gewichtsmessung von fließfähigen Schüttgütern eingesetzt. Dieser Schüttstrommesser lässt sich problemlos auch bei abrasiven und heißen Materialien einsetzen. Das Waagengehäuse ist staubdicht und kann auf Wunsch auch in Edelstahl gefertigt werden. Erfasst wird die Beschleunigungskraft, die auftritt, wenn das Schüttgut auf die schräg im Produktstrom angeordnete Messplatte prallt.

Präzisionsgewichte:
Gewichtsstücke der OIML mittleren Fehlergrenzklasse M1. Sie werden zur Prüfung von Präzisionswaagen und Industriewaagen verwendet.

Prozentbestimmung:
Beispiel: Referenzgewicht einer Probe vor der Trocknung 50g = Waagenanzeige 100%. Nach der Trocknung 40g = Waagenanzeige 80% absolut (Trockenmasse) oder 20% relativ (Feuchte).

Prüfgewicht extern:
(früher Kalibriergewicht) Dient zur Einstellung oder Überprüfung der Waagengenauigkeit.

Prüfgewicht intern:
Wie externes Prüfgewicht, jedoch in die Waage eingebaut und motorgetrieben.

Prüfmittelüberwachung:
Im Qualitätsmanagement-System gemäß ISO 9000ff sowie GLP gefordert. Messmittel (z.B. Waagen) und Prüfmittel (z.B. Gewichte) müssen in definierten Intervallen auf ihre Richtigkeit überprüft, das heißt kalibriert werden. Diese Prüfung ist zu dokumentieren.

PTB:
Physikalisch Technische Bundesanstalt in Braunschweig. Diese Bundesbehörde ist zuständig für das gesetzliche Messwesen OIML in Deutschland. Bei Waagen regelt sie das Eichwesen.

Querkräfte:
Querkräfte sind Kräfte die nicht senkrecht auf die Wägezelle wirken. Sie können z.B. durch Motoren, Rührwerke, Unsymetrie, Windkräfte, Eigenschwingung oder Erschütterungen erzeugt werden. Querkräfte verfälschen das Messergebnis der Wägezelle, daher ist eine hohe Unempfindlichkeit gegen Querkräfte ein wichtiges Qualitätsmerkmal von Wägezellen.

Referenzgewicht:
Repräsentatives Teilegewicht bei der Stückzählung gleicher Teile. Wird meist aus der Durchschnittsbildung mehrerer Teile gewonnen.

Referenzstückzahl:
Notwendige Stückzahl, um ein repräsentatives bei einer Stückzählung zu gewinnen. Meist zwischen 5 und 50 Stück.

Rekalibrieren:
Periodisches Nachmessen eines Mess-/ Prüfmittels (z.B. Waagen / Gewichte) zur Überwachung seiner Richtigkeit.

Reproduzierbarkeit:
(Standardabweichung) Maß der Übereinstimmung bei Wiederholungsmessungen (z.B. Dosierbandwaage) unter denselben Bedingungen. Meist 1 d oder kleiner. Qualitätsmerkmal von Wiegesystemen.

Rezeptieren:
Einwägen verschiedener Komponenten in einen Behälter zu einer Mischung, beispielsweise nach einem Rezept.

RS-Schnittstelle:
Siehe Datenschnittstelle.

Rückführbarkeit auf das nationale Normal:
Die Norm ISO 9000 verlangt, dass alle Prüfmittel (z.B. Gewichte) mit dem amtlichen Normal gemäß definierter Toleranz übereinstimmen.

Schutzart IP:
Je höher die Nummer, desto weniger dringt Staub und Spritzwasser in ein Waagengehäuse ein. IP 54 ist bei höherwertigen Waagen Standard. Siehe IP-Schutznormen.

Schüttstrommesser:
Schüttstrommesser werden zur kontinuierlichen Gewichtsmessung von fließfähigen Schüttgütern eingesetzt. Der Schüttstrommesser arbeitet nach dem Zentripetalkraft-Prinzip. Durch die gekrümmte (bogenförmige) Rutschenform erfolgt eine Ablenkung des Materialstroms von der vertikalen Fallachse in eine Kreisbahn. Hierdurch wird auf das Produkt eine Zentrifugalkraft ausgeübt, was eine Gegenkraft - die Zentripetalkraft - an der Aufhängung der Messrutsche zur Folge hat. Die Aufnahme dieser Kraft erfolgt über hochpräzise DMS-Kraftmesszellen innerhalb des Messgehäuses. Dieses Messprinzip erlaubt gegenüber Prallplattenwaagen eine kontinuierliche und genaue Verwiegung auch von sehr leichten Schüttgütern in Pulver- und Granulatform.

Selbsttätige Waage:
Waage, bei welcher der Wägevorgang ohne Eingreifen vom Bedienungspersonal abläuft.

Stand-by Waage:
Waage wird bei Nichtgebrauch nur teilweise ausgeschaltet. Deshalb beim Wiedereinschalten keine Anwärmzeit nötig. Zeitersparnis im Prozess.

Selbstzentrierende Pendelstütze:
Konstruktion zur Übertragung von Kräften auf Wägezellen, die eine Beweglichkeit des Lastträgers zulässt, Seitenkraft auf die Wägezelle minimiert und Rückstellkräfte erzeugt, die den Lastträger stets in eine stabile Ruhelage bringen.

Skalen:
Eine Strichskala ist die Aufeinanderfolge von Teilstrichen auf einem Skalenträger. Eine Ziffernskala ist die Folge von Ziffern auf einem Skalenträger, wobei meist nur die abzulesenden Ziffern sichtbar sind.

Statische Wiegesysteme:
Bestimmen der Masse eines Wägegutes, bei der zwischen Wägegut und Lastträger keine Relativbewegungen vorliegt. z.B. Silo, Behälter, Tank Verwiegung.

Stillstandskontrolle:
Siehe Filter.

Tara:
Möglichkeit, die Gewichtsanzeige z.B. eines auf der Wägeplatte stehenden Behälters wieder auf Null zurückzustellen. Kann bei eletronischen Waagen beliebig oft wiederholt werden. Die Tara ist subtraktiv, d. h. der verfügbare Wägebereich wird um die Tara verkleinert. Beispiel: Wägebereich max. 6000kg, Tara (=Behälter) 470kg, verfügbarer Wägebereich = 5530kg.

Taragewicht:
Gewicht der Verpackung, Silos, Behälter, Fördergurtes eines Wäge- oder Schüttgutes oder eines Transportbehälter.

Teilung:
Bei der digital anzeigenden Waage ist sie mit der Ablesbarkeit d identisch.

Teilungsschritt:
Die in Masseneinheiten ausgedrückte Differenz zweier aufeinander folgender angezeigter Zahlenwerte.

Temperaturbereich:
Bereich, in welchem eine geeichte Waage benutzt werden darf. Er ist auf dem Kennzeichnungsschild angegeben. Bei Über- oder Unterschreitung sind Messfehler möglich.

Temperatureinfluss auf Waagen:
Dieser ist physikalisch bedingt und kann nur zum Teil durch eingebaute Kompensationen korrigiert werden. Es ist deshalb notwendig, die Waage auf den Arbeitstemperaturbereich anzupassen.

Toleranz:
Jedes Messgerät hat eine physikalisch bedingte Anzeigentoleranz Die Toleranz definiert die größte, zulässige Abweichung der Anzeige nach Plus und Minus.

Überlast- / Unterlastanzeige:
Anzeige im Display einer Waage, wenn Überlast oder Unterlast eingetreten ist.
 

UL:
Das UL-Zertifikat ist ein in den USA anerkanntes Sicherheits-Prüfzeichen, das als Qualitätssymbol gilt. Es bestätigt die Konformität eines Produkts mit den Sicherheitsbestimmungen der USA und gilt somit als zuverlässiger Nachweis für Qualität und Sicherheit zum Schutz des Verbrauchers. Die Übereinstimmung mit den nationalen Sicherheitsregeln wird durch das Prüfzeichen eines qualifizierten Testlabors nachgewiesen. Die anerkanntesten Testlabore sind CSA (Canadian Standards Association) oder UL (Underwriters Laboratories). Die CSA prüft nach CSA-Standards, die wiederum nationale Standards als festen Bestandteil haben.

Validierung:
Dokumentierter Nachweis, dass ein Prozess oder Verfahren mit hoher Sicherheit geeignet ist, eine spezifische Aufgabe zu erfüllen.

Verifizierung:
Dokumentierter Nachweis, dass eine festgelegte Anforderung erfüllt ist.

Verkehrsfehlergrenzen:
Diese betragen das Doppelte der Fehlergrenzen einer Waage bei der Ersteichung. Sie sind die zulässigen Abweichungen beim Gebrauch einer Waage nach Plus und Minus.

Wägebereich Max:
Arbeitsbereich der Waage. Die Waage ist bis zum angegebenen Gewichtswert als obere Grenze belastbar.

Wägewert:
Anzeige der Waage nach Abklingen des Einschwingvorgangs. Dies wird meistens durch Aufleuchten der Gewichtseinheit (g) / (kg) angezeigt. Jetzt kann das Wägeergebnis korrekt abgelesen, oder ausgedruckt werden.

Wägezelle:
Mechanisch-elektrischer Messgrößenumformer, mit dem die Gewichtskraft in ein elektrisches Signal umgeformt wird. Seine Eigenschaften beeinflussen maßgeblich die Eigenschaften des gesamten Wiegesystems.

Wägezellenmodule:
Wägezellenmodule werden direkt zwischen Fundament und Behälterabstützung eingebaut. Dies vereinfacht erheblich die Planung und Montage der Wägesysteme. In den Modulen kommen sehr präzise Doppel-Scherstabwägezellen in vielfältigen Messbereichen zum Einsatz. Auch bei Außenstehenden Silokonstruktion kann komplett auf Lenkungs- und Fesselungsmechaniken verzichtet werden.

Ziffernschritt:
Siehe Ablesbarkeit.

Zertifikat:
Siehe Kalibrierschein.

Zertifizierung nach DIN ISO 9001:
Die Zertifizierung wird ausgesprochen, wenn z.B. ein Betrieb den Nachweis erbringt, dass er alle Anforderungen des Qualitäts-Managements-Systems nach DIN ISO 9001 umgesetzt hat. Er erhält nach erfolgreichem Abschluss mehrerer Audits ein Zertifikat gemäß dem Qualitäts-Managements-Systems DIN ISO 9001.

Zulassung einer Waage:
Diese wird von einer Bundesanstalt z.B. PTB ausgesprochen. Eine Waage kann nur geeicht werden, wenn eine Bauartzulassung vorhanden ist.