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Erteilt: Befugnis für Instandsetzer

Die Befugnis gilt in allen Bundesländern und erstreckt sich auf folgende Messgerätearten:
 Nichtselbsttätige Waagen der Genauigkeitsklasse III und IIII bis zu einer Höchstlast von 300 kg sowie selbsttätige Waagen zum Totalisieren (SWT) und Förderbandwaagen (FBW).

Die Techniker stehen nun allen Kunden zu Service, Wartung und Reparaturen auch an geeichten Waagen zur Verfügung.